Die WEG-Novelle 2024 hat kurz vor den Nationalratswahlen bedeutende Änderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften eingeführt. Diese Reform zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu erleichtern und die Entscheidungsprozesse innerhalb der Gemeinschaften zu modernisieren.
Erleichterte Installation von Photovoltaikanlagen
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die erleichterte Anbringung von Photovoltaikanlagen. Gemäß der Novelle wurde § 16 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) dahingehend geändert, dass die Installation von Photovoltaikanlagen am Balkon oder an der Terrasse zur Versorgung des eigenen Wohnungseigentumsobjekts nun als privilegierte Änderung gilt. Dies bedeutet, dass solche Maßnahmen nicht mehr der Zustimmung aller Miteigentümer bedürfen, sofern keine schutzwürdigen Interessen anderer Eigentümer beeinträchtigt werden. Zudem wurde eine Zustimmungsfiktion für steckerfertige Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlagen eingeführt, wodurch deren Anbringung weiter vereinfacht wird.
Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen
Die Novelle ermöglicht es Wohnungseigentümergemeinschaften, Beschlüsse zu fassen, die die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz erlauben. Diese sogenannten virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen können mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden und müssen hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.
Einführung des zertifizierten Verwalters
Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung des zertifizierten Verwalters. Ab dem 1. Dezember 2023 haben Eigentümergemeinschaften mit mehr als acht Sondereigentumsrechten das Recht, einen professionell zertifizierten Verwalter einzufordern. Für kleinere Gemeinschaften mit bis zu acht Einheiten ist hierfür die Zustimmung von mindestens einem Drittel der Eigentümer erforderlich. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Professionalität und Qualität der Verwaltung zu verbessern.
Fazit
Die WEG-Novelle 2024 bringt erhebliche Erleichterungen für Wohnungseigentümer mit sich, insbesondere in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien und die Modernisierung von Entscheidungsprozessen. Es ist empfehlenswert, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und bei geplanten Maßnahmen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.